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Familienrecht

Das Familienrecht gehört zu den umfangreichsten und kompliziertesten Rechtsgebieten. Für das Scheidungsverfahren sowie für selbständige Familienstreitsachen besteht in der ersten Instanz Anwaltszwang. Derjenige, der das Verfahren einleitet und der Beteiligte, der dagegen Einwendungen erheben will, kann dies nur durch einen Rechtsanwalt tun.

Scheidung

Im Jahre 2008 heirateten ca. 375.000 Paare. Die Anzahl der Ehescheidungen stieg um 3% gegenüber dem Vorjahr auf ca. 191.000. Den Scheidungsantrag stellten zu 54, 2 % die Ehefrau und zu 37,2% der Ehemann. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung. Im Scheidungsverfahren beraten und vertreten wir Sie umfassend und stellen den Scheidungsantrag beim Familiengericht.
 

Unterhalt

Zum 1. Januar 2008 trat das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz in Kraft. Hierdurch kam es zu tiefgreifenden Veränderungen beim Kindesunterhalt und beim Betreuungsunterhalt verheirateter und nichtverheirateter Elternteile. Auch der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und der nacheheliche Unterhalt nach der Scheidung wurde reformiert. Wir nehmen die Unterhaltsberechnung vor und fordern diesen für Sie beim Unterhaltsschuldner
außergerichtlich und auch gerichtlich ein.
 

Sorgerecht und Umgangsrecht

Von einer Trennung oder Scheidung sind häufig auch Kinder betroffen. Oft kommt es zum Streit um das Sorgerecht oder das Umgangsrecht. Auch in diesen Verfahren beraten und vertreten wir Sie.
 

Kosten

Im Ehescheidungsverfahren und Kindschaftssachen trägt in der Regel jeder Beteiligte seine Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten. Eine Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Kosten im Ehescheidungsverfahren. Häufig ist hier nur eine Erstberatung in Familiensachen vom Rechtschutz gedeckt. Über die zu erwartenden Kosten werden Sie umfassend informiert.

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