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Rechtsanwälte Lenzner und Windischmann

Wir begrüßen Sie auf der Homepage der Rechtsanwälte Lenzner & Windischmann. 

 

Seit fast 20 Jahren stehen wir an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr Recht. 


Unsere im Jahre 2003 gegründete Kanzlei befindet sich in Berlin-Friedrichshain direkt an der Samariterkirche.
 

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und kleinere Unternehmen außergerichtlich wie auch gerichtlich.

Aktuelles

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Geld sparen mit dem Widerrufs-Joker

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil (EuGH, Rechtssache C-66/16) weit verbreitete Klauseln in Kreditverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt.

„Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben.“

Die Richter in Luxemburg bemängelten, dass sich der Kunde erst durch verschiedensten Gesetzen und Bestimmungen durcharbeiten muss, um dann die genauen vertraglichen Verpflichtungen zu verstehen. Er kann so nicht bestimmen, wann für ihn die Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

Baudarlehen und Kfz-Finanzierung ab Juni 2010-  März 2016

Viele Darlehen, die zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 20. März 2016 zu einer Baufinanzierung abgeschlossen wurden, können möglicherweise  sofort beendet werden.

Geld sparen mit dem Widerrufs-Joker

Ein Großteil der Darlehen kann noch Jahre nach dem Abschluss gekündigt werden, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. So beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Durch den Widerrufs-Joker kann der Vertrag rückabgewickelt werden. Sie kommen so aus ihrem Vertrag  heraus und können durch ein neues Darlehen von der aktuellen Niedrigzinsphase profitieren und tausende Euro sparen.

Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung

Sollten sie Ihren Darlehensvertrag bereits vorzeitig beendet haben und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, dann besteht auch hier die Möglichkeit, mit Hilfe des Widerrufs-Jokers die Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu holen.

 

Wir prüfen Ihre Darlehensverträge und setzten Ihre Ansprüche gegenüber den Banken durch.

Mietrecht

Doppelkündigung laut BGH erlaubt

*Bei einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten können Vermieter sowohl fristlos kündigen als auch zusätzlich gleichzeitig eine normale fristgerechte Kündigung aussprechen, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun nochmal entschieden. Das bedeutet in der Praxis, dass auch die Mieter, die in der sogenannten zweimonatigen Schonfrist die vollständige Miete nachzahlen und dadurch die fristlose Kündigung unwirksam machen, Gefahr laufen, ihre Wohnung letztlich trotzdem durch die fristgerechte Kündigung zu verlieren. Ob der Vermieter zu einer fristgerechten Kündigung berechtigt ist, muss gleichwohl anhand der Umstände des Einzelfalls (schuldhafter Zahlungsverzug, unverzügliche Nachzahlung… etc. ) beurteilt werden.  (BGH, Urteil vom 19.09.2018, Az. VIII ZR 231/17)

Familienrecht - aktuelle Rechtsprechung

 

Umgangsrecht

*Bei Verstoß gegen eine Umgangsvereinbarung, kann unter Umständen ein Ordnungsgeld verhängt werden. (OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.09.2017, Az. 4 WF 151/17,)

*Eine gerichtliche Entscheidung für ein Wechselmodell ist nicht ausgeschlossen. Entscheidend hierfür ist das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl. (BGH, Beschluss vom 01.02.2017, Az. XII ZB 601/15)

 

Ausbildungsunterhalt

 

*Kinder haben gegen ihre Eltern einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. (OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.01.2018, Az. 4 UF 135/17,)

 

Eherecht

 

*Ehegatte darf die auf seine Ehefrau laufende Vollkaskoversicherung  für das Auto der Familie auch ohne Vollmacht der Frau kündigen. (BGH, Urteil vom 28.2.2018, Az. XII ZR 94/17)

 

*Ist ein Ehepartner aggressiv und gewalttätig gegenüber dem anderen, so kann die Ehe schon vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es liegt dann ein Fall von unzumutbarer Härte vor. (OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 26.4.2018, Az. 4 UF 44/18)

 

Elternhaftung

 

*Die Eltern haften nicht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht für einen Wasserschaden, den ihr dreieinhalb Jahre altes  Kind nachts alleine auf die Toilette verursacht, indem es den Abfluss mit Toilettenpapier verstopft. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.4.2018, Az. I-4 U 15/18)

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